Seit der Einführung im Jahr 2013 war das spanische Golden-Visa-Programm ein privilegierter Weg für internationale Investoren, um durch eine bedeutende finanzielle Investition eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Über ein Jahrzehnt lang ermöglichte es Nicht-EU-Bürgern, durch den Erwerb von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Staatsanleihen in Spanien zu leben. Mit der jüngsten Gesetzesreform endet diese Phase nun endgültig: Ab dem 3. April 2025 nimmt Spanien keine neuen Anträge auf Golden Visa auf Grundlage von Immobilieninvestitionen mehr an. Damit wird der rechtliche Rahmen für Personen, die sich in Spanien niederlassen möchten, grundlegend verändert. Die Reform ist Teil einer politischen Strategie, die auf eine Verbesserung des Wohnungszugangs in stark nachgefragten Regionen abzielt, und steht im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission. In diesem Artikel erläutern wir, was das Golden Visa in Spanien beinhaltete, welche Gründe zu seiner Abschaffung führten und welche Alternativen internationalen Investoren weiterhin offenstehen.
Zwischen 2014 und 2023 wurden über 14.000 Golden Visa auf Grundlage von Immobilieninvestitionen vergeben – vor allem in Regionen wie Madrid, Barcelona, Málaga, auf den Balearen und in der Comunidad Valenciana. Diese geografische Konzentration führte zu einem direkten Einfluss auf die Immobilienpreise, insbesondere in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte und touristischem Druck. Laut Angaben der spanischen Regierung waren bis 2023 rund 94 % der erteilten Golden Visa mit Immobilienkäufen verbunden. Die durchschnittliche Investition pro Antragsteller lag bei über 650.000 Euro – eine Summe, die in angespannten Märkten intensive Debatten über die Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt auslöste.
In den Jahren 2023 und 2024 rückte das Ende des Golden Visa zunehmend in den Fokus der politischen Agenda. Mit der Unterstützung der Regierungskoalition wurde die Reform am 14. November 2024 vom spanischen Parlament verabschiedet und am 3. Januar 2025 offiziell veröffentlicht. Eine Übergangsfrist von drei Monaten folgte: Bis zum 3. April 2025 konnten Investoren noch Anträge unter den bisherigen Bedingungen stellen. Danach entfällt die Möglichkeit, durch Immobilienerwerb ein Visum zu erhalten – andere Varianten, wie Investitionen in Unternehmen oder öffentliche Schuldtitel, bleiben weiterhin möglich, stehen jedoch ebenfalls zur Überprüfung an.
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